- Polizist*innen dürfen erstmal nur deine Identität feststellen.
- Grundsätzlich dürfen sie nicht durchsuchen, außer es gibt einen konkreten Verdacht auf eine Straftat.
- Wenn eine Durchsuchung angekündigt wird, lehne verbal ab mit: „Nein, ich erlaube nicht, mich zu durchsuchen.“
- Wird eine Durchsuchung ohne Zustimmung durchgeführt, sage: „Das dürfen Sie nicht tun. Andernfalls machen Sie sich gemäß §344 StGB der Verfolgung Unschuldiger strafbar.“
- Du hast das Recht, jede Aussage zu verweigern! Polizisten könnten versuchen, informell Fragen zu stellen, um festzustellen, ob eine Straftat begangen wurde.
- Du hast das Recht nach dem Dienstausweis zu fragen und Daten zu notieren.
- Mit diesen Informationen kann eine Strafanzeige und einen Strafantrag gestellt werden – beides ist in der Regel notwendig.
- Empfehlung: Richte beide Maßnahmen an die Staatsanwaltschaft, nicht an die Polizeidienststelle.